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Rechtsanwalt 

Allgemeinanwalt in Großhansdorf

Als Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen außergerichtlich und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Ich bin vor­wie­gend als All­ge­mein­an­walt tätig.

Meine Tä­tig­keits­schwer­punk­te im An­walts­be­reich lie­gen im all­ge­mei­nen Zi­vil­recht, im Fa­mi­li­en­recht und im Stra­ßen­ver­kehrs­recht.

Ich ver­tre­te Ihre In­ter­es­sen kom­pe­tent und en­ga­giert. Eine zü­gi­ge und prag­ma­ti­sche Lö­sung von Kon­flik­ten liegt im In­ter­es­se aller Be­tei­lig­ten. Hier­für kämp­fe ich.

Jura ist keine Ma­the­ma­tik; zahl­rei­che De­tails kön­nen im Ein­zel­fall eine ent­schei­den­de Rolle spie­len, was häu­fig nur der Fach­mann er­ken­nen kann. Die gründ­li­che Er­mitt­lung des Sach­ver­halts und die ver­ständ­li­che und nach­voll­zieh­ba­re Lö­sung Ihrer Pro­ble­me ist meine Auf­ga­be.

Durch meine lang­jäh­ri­ge Er­fah­rung vor Ort ist es mir oft mög­lich, ef­fi­zi­en­te Lö­sungs­we­ge auf­zu­zei­gen, ohne auf­wän­di­ge Rechts­strei­tig­kei­ten vor Ge­richt aus­tra­gen zu müs­sen.

Ich bin er­folg­reich als Ein­zel­an­walt tätig; wech­seln­de oder an­ony­me Sach­be­ar­bei­ter, lange War­te­zei­ten, Nicht­er­reich­bar­keit oder ge­bro­che­ne Rück­ruf­ver­spre­chen gibt es bei mir nicht.

Ab­so­lu­te Ver­trau­lich­keit ist bei der Be­ar­bei­tung Ihres An­lie­gens selbst­ver­ständ­lich.

Eine ein­sei­ti­ge (an­walt­li­che) In­ter­es­sen­ver­tre­tung ist vom Ge­setz­ge­ber nicht er­laubt, wenn es sich um eine An­ge­le­gen­heit han­delt, in wel­cher ich be­reits als Notar tätig ge­wor­den bin oder noch tätig werde. Da­durch ist die Neu­tra­li­tät des No­tars je­der­zeit ge­währ­leis­tet.



Ihre In­ter­es­sen ste­hen immer im Mit­telpunkt mei­ner an­walt­li­chen Tä­tig­keit.